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Reisedokumente Reisedokumente
 

Du stehst am Check-in-Schalter, deine Koffer sind gepackt und das Abenteuer ruft. Du träumst von sonnigen Stränden, exotischen Wochenmärkten und verborgenen Gässchen, die nur darauf warten, von dir erkundet zu werden. Doch plötzlich wirst du von der Person hinter dem Schalter nach deinen Reiseunterlagen gefragt und kommst kurz ins Stocken. Denn so frei und unbeschwert man sich das Reisen auch vorstellt, ohne die richtigen Papiere könnte dein Traumurlaub schnell zu einem bürokratischen Albtraum werden.

Wie so oft im Leben gilt auch beim Reisen: Eine gute Vorbereitung ist das A und O! Deshalb erfährst du in diesem Blogpost alles, was du über Reisedokumente, EU-Recht und Co wissen musst – von Aufenthaltstiteln bis zu Impfpässen und Reiseversicherungen.

Welche Dokumente muss ich ins Ausland mitnehmen?

Wenn du ins Ausland reisen möchtest, musst du bestimmte Dokumente mitführen, damit du dich auf Nachfrage ausweisen kannst. Ohne diese Dokumente wird dir unter Umständen die Weiter- oder Einreise verweigert, was deinen nächsten Urlaub unerwartet auf Eis legen könnte.

Die Ausweispapiere sind gepackt? Dann informiere dich jetzt darüber, ob du an der Grenzkontrolle Flugtickets für deine Rückreise vorzeigen musst oder du einen internationalen Führerschein benötigst, um vor Ort ein Auto mieten zu können.

Hinweis: Kinder und Minderjährige müssen bei Flugreisen in Europa einen eigenen Personalausweis oder Kinderreisepass mit sich führen! Stelle außerdem sicher, dass bei dein Personalausweis bzw. Reisepass eine Gültigkeit hat, die über deinen Reisezeitraum hinausgeht. Viele Länder setzen eine Gültigkeit von sechs Monaten nach geplantem Reiseende voraus.

H3: Wie lange gilt mein Reisepass?

Die Gültigkeitsdauer eines deutschen Reisepasses beträgt beim Ausstellungsdatum in der Regel 10 Jahre für Erwachsene und 6 Jahre für Kinder und Erwachsene unter 24 Jahren.

Überdies solltest du dir darüber im Klaren sein, dass einige Länder spezielle Anforderungen an deinen Reisepass stellen. Zum Beispiel schreiben manche Länder vor, dass dein Reisepass bei Einreise mindestens zwei leere Seiten haben muss. Vergewissere dich also, dass du über die spezifischen Einreisebestimmungen des entsprechenden Landes informiert bist, in das du verreisen möchtest.

Flugreisen in Europa mit Personalausweis und ohne Reisepass

Deutsche Staatsangehörige und Bürger:innen der Europäischen Union können sich auf Flugreisen in der EU auch ohne Reisepass begeben, da in diesem Fall die Mitnahme eines gültigen Personalausweises in der Regel ausreicht. Bei Flugreisen in Drittländer (z. B. USA, China etc.) benötigst du jedoch nicht nur einen gültigen Reisepass, sondern häufig auch ein Visum, weshalb du dich vor deiner Reise unbedingt mit den entsprechenden Visabestimmungen deines Ziellandes vertraut machen solltest.

Niemals ohne Krankenversicherungskarte

Manche Länder können bei Einreise sogar Nachweise für eine Auslandskrankenversicherung oder Reiseimpfungen verlangen, weshalb es ratsam ist, sowohl deine Krankenversicherungskarte oder deine Versicherungsbescheinigung als auch deinen Impfpass griffbereit in deinem Handgepäck zu verstauen.

Wie kann ich mich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte vor Ort behandeln lassen?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hast du in vielen europäischen Ländern Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen – und das zu denselben Bedingungen und Kosten, wie sie auch für die Einwohner:innen des Landes gelten, in dem du dich aufhältst. Das bedeutet auch, dass manche Leistungen in manchen Ländern sogar kostenlos für dich sein können.

Befolge die nachstehenden Tipps, um im Falle eines medizinischen Notfalls keine bösen Überraschungen zu erleben:

  1. EHIC immer mitführen
  2. Zunächst solltest du sicherstellen, dass du deine EHIC immer bei dir hast, wenn du im Ausland unterwegs bist. Ohne diese Karte könntest du Schwierigkeiten haben, Zugang zu medizinischen Leistungen zu erhalten, oder du könntest sogar gezwungen sein, für die Behandlung selbst aufzukommen.

  3. Staatliche Einrichtungen aufsuchen
  4. Die EHIC gilt nur in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die Teil des öffentlichen Gesundheitssystems sind. Private Gesundheitsdienstleister sind nicht abgedeckt. Es ist also wichtig, dass du im Falle einer Krankheit oder Verletzung eine staatliche Einrichtung aufsuchst.

  5. EHIC vor der Behandlung vorzeigen
  6. Die medizinischen Einrichtungen erkennen die Karte und wissen, dass du Anspruch auf Behandlung hast. In einigen Fällen musst du möglicherweise einen kleinen Beitrag leisten, der dem entspricht, was Einheimische zahlen würden.

  7. Belege aufbewahren
  8. Auch wenn du mit der EHIC behandelt wirst, ist es ratsam, alle Belege, Quittungen und Dokumente aufzubewahren, die du während der Behandlung erhältst. Diese könnten nützlich sein, falls du, nach deiner Rückkehr nach Deutschland, eine Rückerstattung beantragen möchtest oder wenn deine Krankenkasse Details zur Behandlung benötigt.

Informiere dich vor deiner Abreise unbedingt über das Gesundheitssystem deines Reiseziels. Die offiziellen Webseiten der europäischen Gesundheitssysteme oder das Europäische Verbraucherzentrum bieten hierfür eine Fülle an Informationen. Zudem solltest du dir darüber im Klaren sein, dass die Europäische Krankenversicherungskarte zwar viele Leistungen abdeckt, jedoch keine umfassende Reisekrankenversicherung ersetzt, die weitergehende Leistungen bietet. Kosten für einen medizinischen Rücktransport ins Heimatland oder Behandlungen bei privaten Dienstleistern sind beispielsweise nicht inkludiert. Deshalb ist es ratsam, über die EHIC hinaus eine zusätzliche Reisekrankenversicherung in Betracht zu ziehen, die dich für alle Eventualitäten rüstet.

Hast du eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung sollte gerade bei Auslandsreisen ein wichtiger Bestandteil deiner Urlaubsplanung sein, da sie dir Schutz vor unerwarteten medizinischen Kosten gibt, die während deiner Reise entstehen können. Und dabei spielt es keine Rolle, ob du eine kurze Städtereise oder einen längeren Aufenthalt planst – eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet dir große finanzielle Sicherheit, um deinen Urlaub sorgenfrei zu genießen.

Im Ausland können medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte teuer werden. Doch eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Operationen und sogar den Rücktransport in dein Heimatland, falls dies erforderlich ist. Ohne diese Versicherung könntest du im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen und Bedingungen je nach Versicherungspolice variieren können. Daher solltest du die Konditionen der jeweiligen Anbieter sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie deinen Bedürfnissen und deinem Reiseziel entsprechen.

Wenn du nach einer zuverlässigen Auslandskrankenversicherung suchst, könnte unsere Auslandsreise-Krankenversicherung der Europ Assistance eine gute Wahl für dich sein. Sie bietet Reisenden einen zuverlässigen Schutz und lässt dich mit ruhigen Gewissen deinen Urlaub antreten.

Welche Reiseunterlagen muss ich ausdrucken?

Heutzutage ist zwar vieles digital möglich, sodass ein Nachweis mit deinem Smartphone in den meisten Fällen ausreicht (denke also unbedingt an dein Ladekabel und eine Powerbank!), doch zu einer guten Reisevorbereitung gehört es, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Daher raten wir dir, die wichtigsten Dokumente auch in ausgedruckter Form mitzuführen.

Vor allem Rückflugtickets, die Reservierungsbestätigung deines Hotels, Einladungsschreiben oder Visumanträge sollten sich in Papierform in deinem Handgepäck befinden. Und zwar hauptsächlich deswegen, weil einige Fluggesellschaften oder Länder den Nachweis dieser Dokumente verlangen können, bevor sie dich an Bord oder in ihr Land einreisen lassen.

Es ist auch eine gute Idee, Kopien deiner Reisedokumente zu machen und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren. Auf diese Weise kannst du dich im Notfall ausweisen, auch wenn die Originale verloren gehen oder sie dir gestohlen werden. Kopien garantieren zwar keinesfalls die Einreise in dein Zielland, erleichtern es aber den örtlichen Behörden, dir weiterzuhelfen.

Brauche ich ein Visum?

Ob du für die Einreise ein Visum benötigst, hängt von deinem Reiseziel und deiner Staatsangehörigkeit ab. Das gilt primär bei Auslandsreisen außerhalb der EU und des Schengen-Raums, denn hier benötigst du für gewöhnlich ein Visum. Bei Flugreisen innerhalb der EU ist ein EU-Personalausweis ausreichend, um in das jeweilige Land einreisen zu dürfen. Informiere dich also am besten frühzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes über die geltenden Einreisebestimmungen.

Hinweis: Auch deine Aufenthaltsdauer in deinem Zielland oder der Zweck deiner Reise können entscheidende Faktoren sein, die bestimmen, ob du ein Visum benötigst.

Sind Impfungen erforderlich?

Ob du vor deiner Abreise bestimmte Impfungen benötigst, hängt von deinem Reiseziel ab. Einige Länder verlangen, dass Reisende bestimmte Impfungen nachweisen können, bevor sie einreisen dürfen. Andere Länder haben wiederum keine spezifischen Impfanforderungen, empfehlen jedoch zum Schutz deiner Gesundheit bestimmte Impfungen.

Um herauszufinden, ob du für dein Zielland bestimmte Impfungen empfohlen werden, kannst du die Website des Auswärtigen Amts bzw. der Botschaft des betreffenden Landes besuchen oder dich ärztlich beraten lassen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Reiseunterlagen erhalte?

Damit du sorgenfrei in deinen Urlaub starten kannst, ist es wichtig zu wissen, dass der Erhalt mancher Reiseunterlagen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Während du bei Flugtickets und Hotelreservierungen in der Regel sofort nach der Buchung eine Bestätigung erhältst, sieht das bei behördlichen Dokumenten schon wieder ganz anders aus. Deswegen haben wir dir einen kurzen Überblick für die Bearbeitungsdauer verschiedener Reiseunterlagen zusammengestellt, damit du für deine nächste Reise auch alle notwendigen Dokumente parat hast:

  • Personalausweis: zwei bis drei Wochen
  • Reisepass: drei bis acht Wochen
  • Reisepass (Expressverfahren): ca. drei bis fünf Tage
  • Internationaler Führerschein (mit EU-Kartenführerschein): sofort bei persönlicher Beantragung
  • Internationaler Führerschein (mit altem Führerschein): bis zu sechs Wochen
  • Visum: drei Wochen bis zu mehreren Monaten; abhängig von der Art des Visums und dem Zielland

Kann ich ohne Aufenthaltstitel reisen?

In Deutschland benötigst du als Ausländer:in immer einen gültigen Pass bzw. einen Passersatz, der in der Regel von der Auslandsvertretung deines Heimatlandes ausgestellt und bei Bedarf verlängert wird. Lediglich bei Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, Staatenlosen oder subsidiären Schutzberechtigten werden Ausnahmen gemacht, da in diesen Fällen die deutschen Ausländerbehörden für die Ausstellung von Passersatzpapieren zuständig sind. Diese enthalten dann auch den entsprechenden Aufenthaltstitel.

Wenn du also in Deutschland lebst und keinen gültigen Pass besitzt, ist dein Aufenthaltstitel das Dokument, das dir erlaubt, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Ohne diesen Titel kann es schwierig werden, in andere Länder zu reisen oder wieder nach Deutschland zurückkehren zu können.

Achtung: Auswärtige Amt Amt macht darauf aufmerksam, dass selbst der Besitz eines Aufenthaltstitels keine Garantie für die Einreise in einen anderen Staat im Schengen-Raum ist. Setze dich bei Ungewissheit also vor Reiseantritt unbedingt mit der örtlichen Behörde deines Ziellandes in Verbindung.

Wann bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Dokument, das ausgestellt wird, während dein Antrag auf Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis oder auf einen neuen Titel noch in Bearbeitung ist. Dieses Dokument ermöglicht es dir, in Deutschland zu bleiben, auch wenn dein aktueller Aufenthaltstitel abgelaufen ist.

Da die Ausstellung eines Aufenthaltstitels bis zu acht Wochen dauern kann, besteht die Möglichkeit bei Vorsprache in der zuständigen Behörde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt zu bekommen. Diese gilt dann bis Erteilung des Aufenthaltstitels als vorübergehender Nachweis deines legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Sofern du einen anerkannten und gültigen Pass bzw. einen Passersatz besitzt, ist es dir rechtlich gestattet, mit einer Fiktionsbescheinigung ins Ausland zu reisen und im Anschluss auch wieder nach Deutschland einzureisen. Das liegt daran, dass die Fiktionsbescheinigung als Ersatzdokument der Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt ist.

So viel zur Theorie. In der Praxis kann es dennoch auf internationalen Reisen zu Problemen kommen, da nicht alle Länder Fiktionsbescheinigungen akzeptieren. Informiere dich daher vor deiner Abreise über die Einreisebestimmungen deines Ziellandes – je nach Reiseziel sind möglicherweise zusätzliche Ausweispapiere und Dokumente für die Einreise erforderlich. Ansonsten kann es auch sein, dass du bei etwaigen Grenzkontrollen ein gültiges Visum für das entsprechende Reiseland vorweisen musst.

Wichtiger Hinweis: Falls du den Antrag auf Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis erst nach deren Ablauf gestellt hast, erhältst du eine besondere Erlaubnis- oder Duldungsfiktion, mit der es dir nicht gestattet ist ins Ausland zu reisen.

Für wie lange wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

In den meisten Fällen behält deine Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit, bis das beantragte Dokument für deinen erlaubten Aufenthalt ausgestellt wird. Dabei kann es sich um eine Gültigkeitsdauer von zwei bis sechs Monaten handeln. Wenn die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung vor Prüfung deines Antrags abläuft, kann dir eine neue Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt werden.

Wohin kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung sicher reisen?

Laut dem Auswärtigen Amt gilt folgende Regelung: Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Länder ausgestellten oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Grundsätzlich sind sowohl Auslandsreisen als auch die Wiedereinreise nach Deutschland mit einer Fiktionsbescheinigung möglich. Doch eine Fiktionsbescheinigung ist an sich kein gültiges Reisedokument und wird daher von vielen Ländern als solches nicht anerkannt. Auch wenn das Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung innerhalb des Schengen-Raums zwar oft möglich ist, bleibt es nicht garantiert. Noch strengere Bestimmungen gelten, wenn du außerhalb des Schengen-Raums reisen möchtest.

Die Informationen, die vom Auswärtigen Amt oder der Bundespolizei zur Verfügung gestellt werden, liefern keine verbindlichen Aussagen, da eben selbst der Besitz eines Aufenthaltstitels nicht automatisch zur Einreise in andere Schengen-Länder, wie etwa Frankreich, Island, Italien, Österreich, Schweiz etc., berechtigt. Aus diesem Grund solltest du dich vor deiner geplanten Reise unbedingt mit den Auslandsvertretungen deines Ziellandes in Verbindung setzen.

Wer bekommt eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung spielt eine wichtige Rolle im Leben vieler Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten möchten. Du erhältst eine Fiktionsbescheinigung, um einen legalen Aufenthaltsstatus zu gewährleisten, während dein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis geprüft wird.

Die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell von der zuständigen Ausländerbehörde entschieden. Es handelt sich dabei um eines der wichtigsten Dokumente, wenn der Status deiner Aufenthaltserlaubnis bislang nicht feststeht. Mit einer Fiktionsbescheinigung kannst du ohne rechtliche Schwierigkeiten in Deutschland bleiben, bis eine endgültige Entscheidung über deinen Aufenthaltstitel getroffen wurde.

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung hast:

  • Verzögerungen bei der Bearbeitung: Manchmal kann es aufgrund von Überlastung der Behörden oder unvollständigen Antragsunterlagen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. In diesen Fällen dient die Fiktionsbescheinigung als Übergangsdokument.
  • Änderungen des Aufenthaltsstatus: Falls du eine Änderung deines Aufenthaltsstatus beantragst – beispielsweise von einem Studierendenvisum zu einem Arbeitsvisum – erhältst du in der Regel eine Fiktionsbescheinigung, während dein Antrag geprüft wird.
  • Neueinreisen: Personen, die neu nach Deutschland einreisen und auf die Bearbeitung ihres Aufenthaltstitels warten, können ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Dies ermöglicht es dir, dich in der Zwischenzeit legal im Land aufzuhalten.

Was, wenn es Reisewarnungen für mein Urlaubsziel gibt?

Um herauszufinden, ob es Reisewarnungen für dein Urlaubsziel gibt, solltest du das Auswärtige Amt konsultieren. Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig Reisewarnungen und Sicherheitshinweise für verschiedene Länder. Es ist ratsam, sich vor deiner Reise über die aktuelle Lage im Zielland zu informieren, da Reisewarnungen aufgrund von politischen Unruhen, Naturkatastrophen oder anderen Sicherheitsrisiken plötzlich ausgesprochen werden können.

Extra-Tipp: Informiere dich bei deiner Reiseversicherung, ob sie auch Deckung für Reisen in Länder mit Reisewarnungen bietet. In einigen Fällen kann deine Versicherung die Deckung verweigern, wenn du in ein Land reist, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Fazit und alle wichtigen Reisedokumente nochmals im Überblick

Neben deinem Personalausweis (bei Flugreisen innerhalb der EU) oder deinem Reisepass (bei Flugreisen außerhalb der EU) solltest du weitere wichtige Reiseunterlagen mitführen, damit du deine Reise sorgenfrei antreten kannst. Um dich bei der Reisevorbereitung tatkräftig zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Dokumente nachfolgend nochmals für dich aufgelistet:

✔️ Visum (falls erforderlichs

✔️ Krankenversicherungskarte bzw. Versicherungsbescheinigung von deiner Auslandskrankenversicherung

✔️ Impfpass

✔️ Internationaler Führerschein (falls du vor Ort ein Auto mieten/fahren möchtest)

✔️ Flugtickets (auch für deinen Rückflug, da du diese bei der Einreise eventuell vorzeigen musst)

✔️ Reservierungsbestätigung deines Hotels (auch dieser Nachweis muss unter Umständen bei der Einreise vorgelegt werden)

Beachte, dass die spezifischen Dokumente, die du bei der Einreise benötigst, von Land zu Land variieren können und erkundige dich vor deiner Abreise über die Anforderungen deines Ziellandes.

Unser Fazit:

Reisen erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, vor allem wenn es um deine Reisedokumente geht. Vergewissere dich daher, dass du alle notwendigen Unterlagen mitführst, überprüfe die Gültigkeit deines Reisepasses und informiere dich vorab über die entsprechenden Visa-Anforderungen und Impfempfehlungen für dein Reiseziel. Und vergiss auch nicht, eine gute Auslandskrankenversicherung abzuschließen, damit du gegen alle Eventualitäten geschützt bist.

Ein bisschen Organisation im Voraus kann dir später eine Menge Kopfzerbrechen ersparen und sorgt dafür, dass du deinen Urlaub in vollen Zügen genießen kannst und schlicht mehr von ihm hast.



Autor Niklas Fleps

Veröffentlicht von:

Ich lebe nach dem Prinzip: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht. Mein Lieblingsreiseziel: New York.